Wer ist die ECOWEST?

Wir arbeiten kreisübergreifend zusammen und verstehen uns als ein Unternehmensverbund. Im Mittelpunkt der Aktivitäten von AWG (Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH) und GEG (Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH) steht der Betrieb des Entsorgungszentrums in Ennigerloh durch die gemeinsame Tochtergesellschaft ECOWEST (Entsorgungsverbund Westfalen GmbH). Zusammen sorgen wir für eine verlässliche Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Direkt neben der Verwaltung des Entsorgungszentrums in Ennigerloh befindet sich seit 2020 der außerschulische Lernort Wertstoffwerkstatt in einem eigenen Gebäude.

Was machen wir genau?

Für die Entsorgung von Abfällen betreiben wir am Entsorgungszentrum ECOWEST unsere Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA). Die Anlage separiert Wertstoffe aus Restabfall und produziert Sekundärbrennstoffe, auch Ersatzbrennstoffe (EBS) genannt, für Kohle- und Zementkraftwerke. Durch die MBA-Technik erreicht die Abfallwirtschaft einen umfassenden Nutzen für die Umwelt mit einer nachweislich hohen Energieeffizienz und guten Klimabilanz. Darüber hinaus bieten AWG und GEG mit Recyclinghöfen und Entsorgungspunkten sowie Abfallumschlag und -transport eine flächendeckende abfallwirtschaftliche Infrastruktur. Abfallberatung, Unternehmenskommunikation und Umweltbildung sowie die Nachsorge ehemaliger Deponien gehören zu unseren Serviceleistungen für die Kommunen beider Kreise mit ihren Bürgerinnen und Bürgern.
Im Entsorgungszentrum in Ennigerloh arbeiten AWG und GEG gemeinsam an der Aufbereitung von Abfällen zur Schließung von Kreisläufen.

Warum sind wir zusammen?

Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe erwarten eine schnelle, umweltkonforme und preiswerte Entsorgung ihrer Abfälle. Eine nachhaltige Verwertung schützt das Klima und mindert den Rohstoffverbrauch in Zeiten einer rasanten Verknappung von Ressourcen. Derart anspruchsvolle und komplexe Anforderungen brauchen Experten. Der Kreis Warendorf und der Kreis Gütersloh haben ihren öffentlichen Entsorgungsauftrag deshalb auf zwei kommunal geführte Entsorgungsgesellschaften übertragen.