- Einfahrt nur nach Aufforderung
- pro Fahrzeug maximal zwei Personen
- keine Hilfestellung durch das Personal
- das Fahrzeug darf nur auf Anweisung verlassen werden
- Minderjährige dürfen das Fahrzeug nicht verlassen
- Abstand zu anderen Kunden und Personal jederzeit mindestens 2 Meter
- an jedem Container dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten
- Abfälle möglichst vorsortiert anliefern, um kurzen Aufenthalt zu ermöglichen
- Abfälle sind zügig abzuladen
- Tragen von Mundschutz und Handschuhen wird empfohlen
- Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Recyclinghöfe der AWG und GEG unter Auflagen geöffnet
Die Kommunen und die Abfallwirtschaftsgesellschaften erreichen in diesen Tagen viele Anfragen nach Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle und Wertstoffe, vor allem Grünschnitt. In Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh sowie dem Kreis Warendorf wurde ein Konzept für eine Wiedereröffnung der zum Unternehmensverbund gehörenden Recyclinghöfe und Entsorgungspunkte erarbeitet.
Die Recyclinghöfe und Entsorgungspunkte sind seit Mitte März für private Anlieferungen geschlossen. „Das war notwendig, um das Infektionsrisiko für die Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere Kolleginnen und Kollegen zu minimieren“, erklärt Thomas Grundmann, Geschäftsführer der Entsorgungsgesellschaften der Kreise Gütersloh und Warendorf, GEG und AWG. Um diese Sicherheit weiterhin gewährleisten zu können, hat der Unternehmensverbund für die Wiedereröffnung seiner Recyclinghöfe und Entsorgungspunkte klare Regeln aufgestellt. Nur unter deren Beachtung ist eine Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen möglich.
Öffnen werden die zum Unternehmensverbund gehörenden Recyclinghöfe und Entsorgungspunkte in der Woche ab dem 20. April an den gewohnten Öffnungstagen und zu den gewohnten Öffnungszeiten. Kommunale und gewerbliche Anlieferungen sind bereits jetzt wieder möglich. Informationen dazu finden sich auf www.awg-waf.de bzw. www.geg-gt.de und auf den Internetseiten der Kommunen.
Regeln: